Fördermöglichkeiten
In den historischen Stadtkernen gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die außerhalb von Sanierungsgebieten nicht angeboten werden. Um Ihnen die Wahl eines passenden Objektes oder Grundstückes zu vereinfachen haben wir zu den jeweiligen Immobilienangeboten grundsätzliche Fördermöglichkeiten aufgelistet. Zu detaillierten Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die jeweiligen Stadtverwaltungen zur Verfügung.
Die wesentlichen Förderungsbausteine sind neben Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes Brandenburg und der jeweiligen Stadt die Wohnraumförderung des Landes sowie die Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Weitere Informationen erhalten Sie
- auf
den Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des
Landes Brandenburg (MIL),
- auf den Internetseiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg (LBV)
- auf den Internetseiten der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
- auf
den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bei allen Förderprogrammen gilt: Der Antrag auf Förderung ist in jedem Fall vor Beginn des Vorhabens bei der jeweiligen Förderstelle zu stellen.
Die einzelnen Programme lassen sich drei Kategorien zuordnen:
- der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum,
- der Sanierung von Mietwohnungen und
- Neubauten in einer Baulücke.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bei der
Modernisierung von Bestandsimmobilien im Sanierungsgebiet, im Denkmalbereich
oder bei eingetragenen Baudenkmalen die Möglichkeiten der steuerlichen
Sonderabschreibung zu nutzen.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme, die Sie beim Erwerb oder bei der Sanierung eines Grundstückes oder einer Immobilie in Anspruch nehmen können.
1. Förderung der Wohneigentumsbildung
WohneigentumInnenstadtRichtlinie für Selbstnutzer (Zuschussprogramm)
- für die Instandsetzung von Wohnraum für Selbstnutzer mit geringem oder mittleren Einkommen
- in den letzten zwei Kalenderjahren dürfen die Einkünfte des Bauherren 70.000 Euro nicht überschreiten plus 50.000 Euro des Ehepartners plus jede weitere Person 30.000 Euro
- die Grundförderung beträgt 12.000 Euro, Erhöhung des Zuschusses erfolgt für jedes im Haushalt lebende Kind
- für Bestandsmaßnahmen wird ein weiterer Zuschuss von 12.000 Euro je Wohneinheit gewährt
- Kombinierbar
mit Darlehen der KfW und weiteren Förderprogrammen des Bundes und der EU
Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und
Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (Zuschussprogramm)
- WohneigentumModInstR
- Neubau vor dem 3. Oktober 1990
- Energetische sanierung mindestens 500 EUR/m2 Wohnfläche
- großzügige Einkommensgrenzen
- Mindesteigenleistung von 15%
- die Grundförderung beträgt 18.000 EUR, für haushalte mit geringem Einkommen kann ein weiterer Zuschuss gewährt werden
- Kombinierbar mit Darlehen der KfW und weiteren Förderprogrammen des Bundes und der EU
Städtebaufördermittel
Die nach Inanspruchnahme der Wohnraumförderung verbleibenden unrentierlichen Kosten des Bauvorhabens können mit Städtebaufördermitteln (Zuschuss) unterstützt werden. Darüber, ob eine solche Förderung für das einzelne Grundstück oder Gebäude in Frage kommt, beraten die jeweiligen Stadtverwaltungen. In der Regel erfolgt die Förderung aus Städtebaufördermitteln als Zuschuss. Viele Städte sind dazu übergegangen, einen pauschalen Zuschuss zu gewähren, zum Beispiel 40% der Kosten für Dach, Fenster und Fassade, jedoch nicht mehr als 50.000 €. Die Bedingungen sind jedoch von Stadt zu Stadt und auch von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Nehmen Sie in jedem Fall vor Maßnahmenbeginn die Beratungsangebote der jeweiligen Stadtverwaltung wahr.
Energieeinsparung bei selbst genutzten Wohnimmobilien in Innenstädten (in Vorbereitung)
In Vorbereitung befindet sich darüber hinaus eine Richtlinie, die die nachhaltige Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten fördern soll. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, werden wir diese Übersicht aktualisieren.
KfW – „Wohnraum modernisieren“ (Darlehen)
Förderung für bestehende Wohneinheiten für Modernisierungs- und CO2-Minderungsmaßnahmen für vermietete sowie für selbstgenutzte Immobilien
- In Form eines zinsgünstigen Darlehens kann eine Förderung bis zu 100% gewährleistet werden, maximal jedoch 100.000 Euro
- Kombinierbar mit weiteren KfW – Darlehen, Städtebauförderung
KfW – „Wohneigentumsprogramm“ (Darlehen)
- Förderung für Eigenheime oder Eigentumswohnungen
- Für den Kaufpreis, die Baukosten, die Kosten für die Modernisierung, die Instandsetzung, die Umbaumaßnahmen und die Nebenkosten wird eine Förderung gewährt
- Bis zu 30% der Gesamtkosten, höchstens 100.000 Euro
- Kombinierbar mit weiteren KfW – Darlehen, Städtebauförderung
KfW – „Energieeffizient sanieren“ (Zuschuss)
- Förderung für den Ersterwerb eines sanierten Hauses (auch Eigentumswohnung)
- Für alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen und für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- KfW-Effizienzhais 70 – 17,5 % (max. 13.125 EUR)
- KfW-Effizienzhais 100 – 10 % (max. 7.500 EUR)
- Einzelmaßnahmen
oder Einzelmaßnahmenkombinationen – 5 % (max. 2.500 EUR)
KfW – „Energieeffizient sanieren“ (Zuschuss)
- Förderung für den Ersterwerb eines sanierten Hauses (auch Eigentumswohnung)
2. Förderung für die Sanierung von Mietwohnungen
GenerationsgerechtModInstRichtlinie (Darlehen)
- für die Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten sowie zur Umsetzung von neuen Konzepten für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften oder andere innovative Formen
- Zielgruppe: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahren
- die Darlehen betragen 40% der anerkannten Baukosten, jedoch max. 440EUR/m² und höchstens 100m² je Wohnung
- zusätzliche Mittel bis zu jeweils 70EUR/m² Wohnfläche können für Aufwertungsstrategien, zur Wohnraumanpassung, den denkmalpflegerischen Mehraufwand, den Einsatz von regenerativen Energien und der Leerstandsbeseitigung zur Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum gewährt werden
- Kombinierbar mit Darlehen der KfW und weiteren Förderprogrammen des Bundes und der EU sowie mit der Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zugangs zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR), Runderlass des MIR vom 8. Juli 2009
- Vereinbarung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen mit der Stadt.
Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (Zuschuss)
Das Land gewährt Zuschüsse für die Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Mietwohnungen in Mietwohngebäuden und -Gebäudeteilen (z. B. durch den Ein- oder Anbau von Aufzügen), wenn sich die Gebäude in einer besonderen Gebietskulisse befinden.
Damit soll die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse erreicht werden. Zielgruppe sind junge Familien und Senioren.
- Bauliche Maßnahmen zur Herstellung des barrierefreien Zugangs
- Nachrüstung von Aufzügen zum barrierefreien Erreichen von Mietwohnungen
- Ausgaben für Aufzüge zur barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen in Mietwohnungsneubauten (Baulückenschließung in der Innenstadt)
- Instandhaltungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen
- Zuschuss: maximal 50% der Kosten, maximal 6.000 EUR je Wohnung (bei höheren baulichen Aufwendungen zur Herstellung der Barrierefreiheit 60%, maximal 15 T€ je Wohnung).
- Im Ausnahmefall auch Maßnahmen zur Herstellung eines bedingt barrierefreien Zugangs (z. B. Aufzugshalt auf einem Treppenpodest –Zuschuss maximal 40% höchstens 4,8 T€ je Wohnung)
- von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen mit der Stadt.
Städtebaufördermittel
Die nach Inanspruchnahme der Wohnraumförderung verbleibenden, unrentierlichen Kosten des Bauvorhabens können mit Städtebaufördermitteln (Zuschuss) unterstützt werden. Darüber, ob eine solche Förderung für das einzelne Grundstück oder Gebäude in Frage kommt, beraten die jeweiligen Stadtverwaltungen. In der Regel erfolgt die Förderung aus Städtebaufördermitteln als Zuschuss. Viele Städte sind dazu übergegangen, einen pauschalen Zuschuss zu gewähren, zum Beispiel 40% der Kosten für Dach, Fenster und Fassade, jedoch nicht mehr als 50.000 €. Die Bedingungen sind jedoch von Stadt und Stadt und auch von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Nehmen Sie in jedem Fall vor Maßnahmenbeginn die Beratungsangebote der jeweiligen Stadtverwaltung wahr.
KfW – „Wohnraum modernisieren“ (Darlehen)
- Förderung für bestehende Wohneinheiten für Modernisierungs- und CO2-Minderungsmaßnahmen für vermietete sowie für Selbstgenutzte Immobilien
- In Form eines zinsgünstigen Darlehens kann die Förderung bis zu 100% gewährleistet werden, maximal jedoch 100.000 Euro
- Kombinierbar mit weiteren KfW – Darlehen, Städtebauförderung
Alle Angaben ohne Gewähr.
